LEISTUNGEN

Honorar

Wie wir wissen, besteht häufig Unklarheit, wie die Gebühren
des Steuerberaters bemessen werden. Hierzu folgende
Information:Für Steuerberater existiert, wie für Rechtsanwälte
und Notare auch, eine Gebührenordnung, die für alle
Steuerberater verbindlich ist. Diese Gebührenordnung schreibt
bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten
Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich dabei um
Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist
vorgeschrieben und muss eingehalten werden. Innerhalb
dieses Rahmens kann sich der Steuerberater nach
pflichtgemäßem Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist
die sogenannte Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des
Gebührenspielraums. Bei besonderem Arbeitsaufwand oder
Schwierigkeitsgrad kann diese überschritten werden.

Die Steuerberatergebührenverordnung zum Download (PDF)

Beispiel:

Einkommensteuererklärung ohne Anlagen
Rahmen: 1/10 - 6/10
Mittelgebühr: 3,5/10
Wir kalkulieren innerhalb des Gebührenrahmens in der Regel
nach dem tatsächlichen Zeitaufwand sowie der Höhe des
steuerlichen Risikos. Das hat für Sie folgende Vorteile: 

  • Wir orientieren uns nicht überwiegend an hohen
    Gegenstandswerten, sondern am tatsächlichen
    Arbeitsaufwand
  • Sind die Unterlagen gut vorbereitet, fällt weniger Zeit
    an, also kann die Gebühr geringer sein.

Zur Ermittlung des notwendigen Zeitaufwandes führen wir ein
genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche
Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere
Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner- und
außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch.
Außerdem verfügen wir über eine moderne EDV-Ausstattung
und eine effiziente Organisation, so dass wir die Arbeiten für
Sie mit einem möglichst geringen Zeitaufwand erledigen
können.