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Honorar
Wie wir wissen, besteht häufig Unklarheit, wie die
Gebühren des Steuerberaters bemessen werden. Hierzu folgende
Information:
Für Steuerberater existiert, wie für Rechtsanwälte
und Notare auch, eine Gebührenordnung, die für alle
Steuerberater verbindlich ist. Diese Gebührenordnung schreibt
bestimmte Gebührensätze, abhängig vom sogenannten
Gegenstandswert, vor. In der Regel handelt es sich dabei um
Rahmengebühren, d.h. ein bestimmter Gebührenrahmen ist
vorgeschrieben und muss eingehalten werden. Innerhalb dieses
Rahmens kann sich der Steuerberater nach pflichtgemäßem
Ermessen bewegen. Die normale Gebühr ist die sogenannte
Mittelgebühr, d.h. die Gebühr in der Mitte des
Gebührenspielraums. Bei besonderem Arbeitsaufwand oder
Schwierigkeitsgrad kann diese überschritten werden.
Beispiel:
Einkommensteuererklärung ohne Anlagen
Rahmen: 1/10 - 6/10
Mittelgebühr: 3,5/10
Wir kalkulieren innerhalb des Gebührenrahmens in der Regel
nach dem tatsächlichen Zeitaufwand sowie der Höhe des
steuerlichen Risikos. Das hat für Sie folgende
Vorteile:
- Wir orientieren uns nicht
überwiegend an hohen Gegenstandswerten, sondern am
tatsächlichen Arbeitsaufwand
- Sind die Unterlagen gut
vorbereitet, fällt weniger Zeit an, also kann die Gebühr
geringer sein.
Zur
Ermittlung des notwendigen Zeitaufwandes führen wir ein
genaues Zeiterfassungssystem. Außergewöhnliche
Abweichungen von Sollvorgaben werden überprüft. Unsere
Mitarbeiter sind gut ausgebildet, wir führen laufend inner-
und außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch.
Außerdem verfügen wir über eine moderne
EDV-Ausstattung und eine effiziente Organisation, so dass wir die
Arbeiten für Sie mit einem möglichst geringen Zeitaufwand
erledigen können.

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